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Mindestlohn in der Gastronomie durchgesetzt Gewerkschaft NGG

J. Geis
 
Wie die Gewerkschaft NGG vermeldet, können sich die insgesamt ca. 16.650 Beschäftigten in der kölner Gastronomie ab dem kommenden Jahr auf einen Mindestlohn in der Branche freuen!
So gibt es eine erste Lohnerhöhung um 3,1% ab Juni 2012, weshalb des wichtig ist die Gehaltsabrechnung diesbezüglich zu kontrollieren. Im nächsten Jahr folgen dann nochmals 3,1% Erhöhung und der Mindestlohn von 8,50% für die Beschäftigten in der Gastronomie.
 
Der Mindestlohn gilt somit für Beschäftigte in Hotels, Restaurants, Gaststätten und Biergärten.
 
Anfang Mai konnte NGG den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen vermelden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Köche, Kellner, Zimmerfrauen und andere Beschäftigte der Branche in NRW bekommen 6,3 Prozent mehr Geld. Die Ausbildungsbedingungen verbessern sich deutlich, nicht nur in punkto Bezahlung.

Thomas Gauger, Landesbezirksvorsitzender der NGG in NRW und Verhandlungsführer, beantwortet Fragen zum neuen Tarifabschluss:

Für wen gilt der neue Abschluss? Wann tritt er in Kraft?
 
Thomas Gauger: Der neue Tarifvertrag gilt für etwa 300.000 Beschäftigte des Gastgewerbes in ganz NRW. Darunter fallen so unterschiedliche Beschäftigungsgruppen wie die Zimmerfrauen in einer kleinen Landpension und Koch-Azubis in einem 5-Sterne-Hotel in Düsseldorf. Der neue Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Mai und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Ab Juni steigen die Entgelte dann stufenweise um 6,3 Prozent.

Was war der NGG-Tarifkommission besonders wichtig?
 
Thomas Gauger: Besonders wichtig war es uns, dass sich die Situation der Auszubildenden in der Branche verbessert. Das ist auch gelungen. Zum Beispiel steigen die Ausbildungsvergütungen überproportional. Auf Seiten der Arbeitgeber hat hier offenbar endlich so etwas wie ein Umdenken eingesetzt. Die Verhandlungen haben – obwohl sie auch in diesem Jahr schwierig waren – sozusagen in einem neuen Klima stattgefunden. Beim DEHOGA wurde endlich erkannt, dass man dem beginnenden Fachkräftemangel im Gastgewerbe nur begegnen kann, wenn man der immer geringer werdenden Zahl von Schulabgängern etwas bietet. Das fängt bei der Ausbildungsvergütung an, hört da aber längst nicht auf. Es geht auch um die Arbeitszeiten, Freistellungen nach der Berufsschule und vieles mehr. Erstmals konnte vereinbart werden, dass es einen gesonderten Tarifvertrag für Auszubildende geben wird. So können Azubis, aber auch Arbeitgeber, in verständlicher Form nachlesen, welche Rechte und Pflichten sie haben. Das bringt auf beiden Seiten mehr Klarheit. Die Ausbildungs- und die Arbeitsbedingungen in der Branche müssen generell attraktiver werden, dieser neue Tarifvertrag ist ein wichtiger Schritt dahin.
  
Was ist mit der NGG-Forderung „Kein Lohn unter 8,50 Euro“?
 
Thomas Gauger: Wir haben uns mit unserer Forderung voll durchgesetzt. Spätestens ab dem 1. September 2013 darf kein Beschäftigter unter 8,50 Euro in der Stunde verdienen. Ausnahmen gibt es lediglich für kurzzeitig, nicht dauerhaft in der Branche Beschäftigte, wie z.B. Schüler. Aber auch sie erhalten nach spätestens drei Monaten 8,50 Euro.

Wohin können sich Beschäftige des Gastgewerbes wenden, wenn sie Fragen zu dem neuen Tarifvertrag haben?
 
Thomas Gauger: Erst einmal ist wichtig: Rechtsanspruch auf die neuen Regelungen haben nur NGG-Mitglieder. Bei Fragen wenden sich NGG-Mitglieder am besten an die verschiedenen NGG-Büros in NRW oder auch an die bundesweite HoGa-Hotline. Und wer noch kein Mitglied ist, sollte sich entscheiden, es zu werden! 
 
Im Gastronomiebereich werden zur Zeit händeringend Auszubildende gesucht.

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