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Köln: Versorgung durch Coronamaßnahmen gefährdet?

IHK Köln warnt vor Problemen bei Versorgung mit frischen Lebensmitteln
Reisebeschränkungen dürfen nicht den Warenverkehr beeinträchtigen
 
Köln, 29. Januar. Die IHK Köln warnt angesichts der Diskussion um Einschränkungen für den Reise- und Grenzverkehr vor negativen Konsequenzen für die Warenversorgung. „Dem Warenverkehr dürfen keine zusätzlichen Beschränkungen auferlegt werden, die Logistik muss funktionieren“, sagt Dr. Ulrich S. Soénius, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Köln. Andernfalls sei die Versorgung der Menschen mit frischem Obst und Gemüse gefährdet.
„Großmarkthändler berichten uns bereits jetzt von massiven Einschränkungen. Einzelne Lkw-Fahrer wurden demzufolge schon an der Grenze zu Deutschland zurückgewiesen“, so Soénius weiter. Der Großmarkt versorgt etwa 3,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Region Köln/Bonn mit frischen Lebensmitteln. Auch für weite Teile der Industrie und Unternehmen, die im Ausland Dienstleistungen erbringen, sei essenziell, dass grenzüberschreitender Verkehr ohne erhebliche Verzögerungen möglich bleibe.
 
Die Ausweisung von Virusvarianten-Gebieten habe dazu geführt, so Soénius, dass LKW-Fahrer derzeit bei Fahrten durch drei europäische Länder (Großbritannien, Irland und Portugal) einen negativen Coronatest für die Einreise nach Deutschland benötigten. Eine Ausweitung der Virus-Variantengebiete - insbesondere auf an Deutschland angrenzende Staaten oder wichtige Handelspartner wie Italien oder Spanien - würde den Warenverkehr und somit auch die Versorgung der Menschen mit frischen Lebensmitteln erheblich behindern.
 
Auch eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen hätte negative Auswirkungen auf die Logistik. Viele Grenzübergänge seien nicht so ausgebaut, dass sich Waren- und Personenverkehr trennen ließen. Die Schließung kleinerer Grenzübergänge, wie bereits im Frühjahr 2020 praktiziert, würde zu langen Umwegen beim Warenaustausch zwischen Grenzregionen führen. „Das darf sich auf keinem Fall wiederholen“, sagt Soénius. Derzeit müssen Unternehmen 16 unterschiedliche Einreiseverordnungen berücksichtigen – je Bundesland eine – mit Quarantänebestimmungen sowie Test- und Meldepflichten. Soénius: „Die NRW-Verordnung ist im Vergleich pragmatisch. Eine Angleichung auf Bundesebene nach diesem Standard wäre aber sehr sinnvoll.“ 
 

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